Auf diesen Seiten versuchen wir, wichtige Fragen zu Taufe, Konfirmation, Hochzeit und Beerdigung zu beantworten.
Wenn Sie darüber hinaus noch Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarramt auf.
Wenn Sie Ihr Kind oder sich selbst taufen lassen möchten, gibt es viele Fragen:
Was ist die Taufe?
Wann und bei wem müssen wir uns anmelden?
Kann ich mich auch als Erwachsener taufen lassen?
Kann ein Konfessionsloser Taufpate werden?
Trauung und Taufe - geht das beides in einem Gottesdienst?
Auf diesen Seiten können Sie sich ganz allgemein über den Sinn und die Bedeutung der Taufe und den Ablauf der gottesdienstlichen Feier informieren: www.evkirchepfalz.de/glaube-und-leben/taufe.html
Im persönlichen Gespräch mit Pfarrerin Guttzeit können Sie sich über Ihre Vorstellungen und Wünsche verständigen. Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.Dieser sollte möglichst frühzeitig erfolgen, damit der Tauftermin rechtzeitig festgelegt werden kann.
Auch über die Paten sollten Sie rechtzeitig nachdenken. Patin oder Pate werden kann, wer einer christlichen Kirche angehört und nach der Ordnung dieser Kirche berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Für evangelische Paten heißt das, sie müssen getauft, konfirmiert und selbstverständlich Mitglied der evangelischen Kirche sein.
Mindestens ein Pate oder eine Patin soll der evangelischen Kirche angehören. Paten, die nicht evangelisch sind oder nicht in Maximiliansau wohnen, benötigen einen „Patenschein“ oder eine „Patenbefähigung“ die sie bei dem für sie zuständigen Pfarramt bekommen. Darin wird bestätigt, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen, um Patin / Pate zu werden.
Wieso gibt es Präparanden und Konfirmanden?
Da die Vorbereitung auf die Konfirmation in der Pfalz ca. 20 Monate dauert, gibt es zwei Jahrgänge. Die Jugendlichen starten nach den Sommerferien als "Präparandinnen und Präparanden". Nach Pfingsten werden sie dann zu "Konfirmandinnen und Konfirmanden", bis sie dann ein Jahr später an Pfingsten selbst konfimiert werden.
Wann beginnt der Präparanden- / Konfirmandenunterricht?
In dem Jahr, in dem man 12 wird. Soweit es uns möglich ist, laden wir jeweils die Kinder eines Schuljahrgangs zum Konfirmandenunterricht ein. Die Einladungen werden zum Ende des 6. Schuljahrs verschickt. Der Unterricht beginnt nach den Ferien mit Beginn des 7. Schuljahrs. Abweichungen sind nach Absprache möglich.
Wie läuft die Präparanden- / Konfirmandenzeit ab?
Ein Anmeldeabend findet vor oder nach den Sommerferien statt. Sollten Sie keine Einladung erhalten, finden Sie den Termin im Amtsblatt. Der Kurs beginnt nach den Sommerferien und ist bis Weihnachten vierzehntägig jeweils 90 Minuten, in der Regel dienstags (außer in den Schulferien) Mindestens ein Wochenendseminar und verschiedene Einzelveranstaltungen ("Konfitag" des Kirchenbezirks, Thementag, Ausflug, Kirchenübernachtung …) gehören dazu. Erwartet werden während der Präparanden- Konfirmandenzeit zwei Gottesdienstbesuche pro Monat.
Regionale Konfirmanden-Arbeit in der Rhein-Lauter-Region:
Darstellung des Konzeptes erfolgt in Kürze
Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?
Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss konfirmiert sein.
Mein Kind ist nicht getauft. Kann es konfirmiert werden?
Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist und konfirmiert werden will, so wird das Kind in der Konfirmandenzeit getauft.
Ist der Unterricht in einer anderen Kirchengemeinde möglich?
Zunächst einmal sollten Sie davon ausgehen, dass Ihr Kind in der eigenen Kirchengemeinde am Konfirmandenunterricht teilnimmt. Dies bietet sich an, weil Freunde und Freundinnen und Klassenkameraden und Klassenkameradinnen dort sind, und so die Vertrautheit am größten ist. Wenn Sie aber gute Gründe dafür haben, Ihr Kind in eine andere Gemeinde zu schicken, so fragen Sie bitte den dann zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin!
Welche Rechte erhält man durch die Konfirmation?
Mit der Konfirmation wird u. a. das Recht zugesprochen, in allen evangelischen Gemeinden am Abendmahl teilzunehmen, Pate zu werden und als Erwachsener an kirchlichen Wahlen teilzunehmen (aktiv ab dem 16. Lebensjahr, z. T. schon ab dem 14., passiv ab dem 18. Lebensjahr) oder in kirchliche Ehrenämter gewählt zu werden. Wenn jemand als Erwachsener getauft wird, so kommt der Taufunterricht dem Konfirmandenunterricht gleich.
Was soll mein Kind bei der Konfirmation anziehen?
Die Kleidung sollte den festlichen Charakter des Tages unterstreichen. In Einzelheiten gibt es örtlich und traditionell unterschiedliche Vorstellungen. Besprechen Sie die Frage am besten mit Ihrem Kind oder bei einem Elternabend.
Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?
Wichtig ist, dass der Gottesdienst nicht gestört wird und würdig gefeiert werden kann. Daher ist es sinnvoll, dass während des Gottesdienstes nur eine Person fotografiert. Wer diese Aufgabe übernimmt und wie alle an die Bilder kommen wird in einem Elternabend besprochen.
Was soll man zur Konfirmation schenken? Am weitesten verbreitet ist es, Geld zu schenken. Die Jugendlichen können sich später davon kaufen, was sie möchten. Aber auch ein Buch, ein Schmuckstück oder eine CD ist möglich. Besser noch: Sie lassen sich etwas ganz Persönliches oder Einmaliges einfallen. Auch ist es eine gute Tradition, zur Konfirmation eine Ausgabe der Bibel oder des Evangelischen Gesangbuchs zu schenken.
Endet das Patenamt mit der Konfirmation?
Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist schön, wenn die guten Kontakte zwischen Paten und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!
Wir sind nicht in der Kirche. Kann unser Kind konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation ist möglich.
Konfirmation als Erwachsener?
Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Zur Vorbereitung auf die Konfirmation, bei der Sie im Gottesdienst zusammen mit der Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Nehmen Sie mit Pfarrerin Guttzeit Kontakt auf, um zu erfahren, wie diese im Einzelnen aussieht.
Sie möchten sich kirchlich trauen lassen und haben eine Menge Fragen:
Wann und bei wem müssen wir uns zur kirchlichen Trauung anmelden?
Ist eine Trauung möglich, wenn mein Partner oder meine Partnerin der katholischen Kirche angehört?
Was kostet eine kirchliche Trauung?
Wir haben ein Kind und möchten es gerne im Traugottesdienst taufen lassen. Ist das möglich?“
Auf dieser Seite www.evkirchepfalz.de/glaube-und-leben/trauung werden Ihnen all diese Fragen beantwortet und viele Informationen und Anregungen zur kirchlichen Trauung gegeben, die Ihnen als Grundlage für das Traugespräch mit Pfarrerin Guttzeit dienen können.
Bitte nennen Sie Ihren Wunschtermin möglichst frühzeitig, damit wir klären können ob er realisierbar ist. Außerdem wird ein längerer Vorlauf benötigt.
Meist findet 3-4 Monate vor der Hochzeit ein erstes Gespräch statt, in dem es um die formelle Anmeldung zur Trauung und um die Gestaltung und Organisation des Gottesdienstes geht. Zwei bis drei Wochen vor dem Trautermin ist dann das zweite Gespräch, in denen es um die Klärung letzter organisatorischer Details, vor allem aber um ein tiefergehendes Gespräch über den bisherigen gemeinsamen Weg und Ihre Vorstellung von Ehe und gemeinsamer Zukunft geht.
Nach dem Tod nehmen Angehörige, Verwandte und Freunde Abschied vom Verstorbenen.
Die Bestattung ist dabei der bedeutsamste, aber meist auch der schwierigste Schritt. Sie ist Zeichen des endgültigen Abschieds von dieser Welt. Als Kirchengemeinde ist es uns wichtig, Ihnen hierfür unsere persönliche Begleitung anzubieten.
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Informationen zur Bestattung: www.evkirchepfalz.de/glaube-und-leben/bestattung
Pfarrerin Guttzeit ist Ihr Ansprechpartner für die inhaltliche Gestaltung des Trauergottesdienstes, dessen Termin in Absprache mit ihr und den weiteren Beteiligten festgelegt wird.
Dazu melden Sie sich bitte direkt im Pfarramt. Sollte Pfarrerin Guttzeit krank oder im Urlaub sein, informiert Sie eine Ansage auf dem Anrufbeantworter des Pfarramtes, wer die Vertretung übernimmt.
In einem persönlichen Gespräch können dann praktische Fragen zur Trauerfeier geklärt werden. Dort ist auch Gelegenheit zum Erinnern und Erzählen. In der Regel findet dieses Gespräch nicht im Pfarrbüro sondern bei Ihnen zu Hause statt.
Die Begleitung auf dem letzten Abschnitt des Lebensweges beginnt allerdings nicht erst, wenn ein Mensch schon im Sarg liegt. Wenn Angehörige oder Sterbende dies möchten, nimmt Pfarrerin Guttzeit sich gerne Zeit für einen Besuch, für eine Gelegenheit zur Beichte oder zum Abendmahl im Kreis der Familie. Wenn ein Mensch zu Hause gestorben ist, kann er dort auch mit einer kleinen Aussegnungsfeier verabschiedet werden, bevor der Leichnam abgeholt wird.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für weitere organisatorische Fragen an andere Ansprechpartner wenden müssen. So ist für die Nutzung der Trauerhalle, Veröffentlichungen im Amtsblatt, Aushänge im Dorf und die Vergabe der Gräber die Ortsgemeinde zuständig. Bitte achten Sie darauf, dass der Termin der Beerdigung zwischen Familie, Pfarrerin, Bestatter und Friedhofsamt geklärt werden muss. Wenn Sie sich dafür entscheiden, einen Bestatter zu beauftragen, wird er Ihnen in diesen Dingen behilflich sein.
In der Regel wird nach der Beerdigung im darauffolgenden Sonntagsgottesdienst Fürbitte für den / die Verstorbene/n gehalten. Dazu sind die Familienangehörigen herzlich eingeladen.
An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will?
Entweder Sie wenden sich an eine der zentralen Eintrittsstellen der Evangelischen Kirche der Pfalz. Oder Sie wenden sich direkt an Pfarrerin Ariane Guttzeit:
Protestantische Kirchengemeinde Maximiliansau
Pestalozzistr.12
76744 Wörth
Telefon: 07271 4777
Email: pfarramt.maximiliansau(at)evkirchepfalz.de
Wer entscheidet in einer Wiedereintrittsstelle, ob ich in die Kirche aufgenommen werde?
Die Entscheidung über die Aufnahme oder Wiederaufnahme trifft die Pfarrerin oder der Pfarrer, die oder der für die Eintrittsstelle zuständig ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie Ihrer Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt normalerweise die Taufbescheinigung aus Ihrem Familienstammbuch und möglichst die Daten über den Kirchenaustritt benötigt. Sollte die Taufbescheinigung verloren gegangen sein, hilft ein Blick ins Taufbuch der Kirchengemeinde, in der die Taufe stattfand. Sprechen Sie dazu bitte mit Pfarrerin Guttzeit.
Werde ich noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig, darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Die Taufe wird grundsätzlich von allen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt. Wenn Sie vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dazu setzen Sie sich mit Pfarrerin Guttzeit in Verbindung.
Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete?
Nein. In der Regel ist ein Gespräch mit der Pfarrerin vorgesehen. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist.
Was muss ich tun, wenn ich lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied sein möchte, als in meiner Wohnsitzgemeinde?
Sprechen Sie diesen Wunsch direkt bei Ihrem Eintritt an, man wird Ihnen weiterhelfen.
Habe ich besondere Rechte, wenn ich Kirchenmitglied bin?
Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung. Als Kirchenmitglied können Sie Patin oder Pate werden. Sie können an den Wahlen zum Presbyterium und an Gemeindeversammlungen teilnehmen. Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche).
Werde ich der Gemeinde vorgestellt?
Wenn Sie es gerne möchten, kann in einem Gottesdienst Ihr Eintritt bekannt gegeben werden.
Was kostet der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos.
Was kostet die Mitgliedschaft?
In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer bezahlt werden. Einzelheiten erfahren Sie beim Finanzamt oder Steuerberater.
